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Haftungsausschlusserklärung Offroad Reisen Version 2.0 02/2024

Teilnahmebedingungen für folgende Veranstaltung:

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4×4-Experience Offroad Reisen
Michael Ortner, Hammermühle 20, D-51491 Overath
Telefon: 0171 144 3884 oder 02205-89 89 95
Mail: ortner@4×4-experience.de

Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Abenteuer-Reise im eigenen KFZ mit Expeditionscharakter. Aufgrund dieses Reisecharakters bestehen besondere Gefahren und Risiken für die teilnehmenden Personen und Sachen (insbesondere für das Kfz). Um eventuelle Infektionsketten des Corona Virus nachvollziehbar zu machen ist es ratsam persönliche Daten der Reiseteilnehmer und Regelungen in der Haftungsauschlussserklärung aufzunehmen. Diese wird nachstehend in diesen Punkten ergänzt.

Haftungsausschluss-Passus:COVID- 19

Für den Fall der Absage oder des Abbruchs der Veranstaltung durch den Reiseveranstalter (z.B. Ausfall der Reiseleitung, behördliche Anordnungen) erhebt der Teilnehmer keine Schadensersatzforderung oder Vertragsstrafe. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird das Startgeld prozentual, bei einem Abbruch während der Veranstaltung wegen z.B. extremer Witterungsbedingungen, Naturereignissen oder Pandemien (insb. COVID-19) wird das Startgeld nicht erstattet. *Die Reiseleitung/Expeditionsleitung hat das allergrößte Interesse daran, die Reise bzw. Expedition so sicher und erfolgreich wie möglich durchzuführen. Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihn in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Alle Teilnehmer haben Handlungen zu unterlassen, die den Zielen der Reise/Expedition zuwiderlaufen. Nach dem Prinzip der „Situativen/Operativen Führung“ erfordert es von den Teilnehmern der Reise/Expedition Selbstdisziplin und ein rücksichtsvolles, kameradschaftliches Verhalten. Die Reise- bzw. Expeditionsleitung behält sich vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigem Grunde von der Reise bzw. der Expedition auszuschließen.*Dem Reiseteilnehmer der geführten Offroad Reise ist bekannt, dass es aufgrund der COVID-19- Pandemie/höhere Gewalt/Kriegsgeschehen  zu unvorhersehbaren Beeinträchtigungen hinsichtlich Ablauf und Umfang der Reise/Expedition am jeweiligen Reiseziel kommen kann.

Dazu zählen insbesondere. der Abbruch der Reise/Expedition aufgrund behördlicher Anordnungen in diesem Zusammenhang  am jeweiligen Reiseziel als auch im Operationsgebiet der Offroad-Expedition, in Transitländern, in Häfen oder an Grenzübergängen. Unvorhersehbare Beeinträchtigungen sind auch die kurzfristige Schließung von Grenzübergängen, Beherbergungsstätten oder anderen Unterkünften und der damit verbundene Leistungseinschränkungen.

Tritt eine solche unvorhersehbare Beeinträchtigung während des Reiseverlaufs ein, sind die Reiseteilnehmer nicht berechtigt, etwaige Schadensersatzforderungen oder aus den vorgenannten Beeinträchtigungen resultierende Mehrkosten gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die An- und Abreise des Reiseteilnehmers erfolgt auf eigene Kosten sowie auf eigene Verantwortung. Erfordert die jeweilige Reise/Expedition den (Zwischen-)Transport durch eine Fähre oder ein vergleichbares Transportmittel, obliegt die Buchung der Fahrkarte/des Tickets dem Reiseteilnehmer.

Reiseverträge – ergänzende Vereinbarung wegen COVID-19/höherer Gewalt/Kriegsgeschehen/schlechtem Wetter :

  1. Dem Reiseteilnehmer der geführten Offroad Reise ist bekannt, dass es aufgrund der COVID-19- Pandemie/höhere Gewalt/Kriegsgeschehen, schlechtem Wetter   zu unvorhersehbaren Beeinträchtigungen hinsichtlich Ablauf und Umfang der Reise/Expedition am jeweiligen Reiseziel kommen kann. Dazu zählen insb. der Abbruch der Reise/Expedition aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, Gewalt / Kriegsgeschehen / schlechtem Wetter sowohl am jeweiligen Reiseziel als auch im Operationsgebiet der Offroad-Expedition, in Transitländern, in Häfen oder an Grenzübergängen. Unvorhersehbare Beeinträchtigungen sind auch die kurzfristige Schließung von Grenzübergängen, Beherbergungsstätten oder anderen Unterkünften und der damit verbundene Unterkunftswechsel sowie die Nichtverfügbarkeit verschiedener Einrichtungen (Ärztliche Versorgung, Lebensmittelversorgung, Duschen, WCs, Speiseräume und -angebote – insb. Restaurants –, Tankstellen etc.) und Transportmitteln (insbesondere Fähren), infolge von diesen Ereignissen können die im Vorfeld der geführten Offroadreise kommunizierten Preise für z.B. für Übernachtungen, Verpflegungskosten und Fähren vom örtlichen Anbieter kurzfristig mit einem Teuerungszuschlag versehen werden, der höher als 7% ausfallen kann. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, diese Kostenaufschlag vollumfänglich zu übernehmen, da der Reiseveranstalter nur Mittler dieser Dienstleistungen ist.
  2. Tritt eine vorgenannte Beeinträchtigung während des Reiseverlaufs ein, verzichtet der Reiseteilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder anderweitigen Erstattungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter.

Erforderliche Angaben der Reiseteilnehmer sind (siehe „Zur Druckversion“ am Anfang der Seite!):
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Mobilnummer/Festnetz:
E-Mail Adresse:
KFZ Kennzeichen:

Diese geführte Offroad Reise beinhaltet Bestandteile wie Fahrten mit den Kraftfahrzeugen der Reiseteilnehmer auf und abseits befestigter Straßen, auch außerhalb des Geltungsbereichs der rechtlichen Bestimmungen des Heimatlandes und/oder außerhalb des Geltungsbereichs der rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union.

Bei dieser Reise durchfahren die Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen Geländehindernisse aller Art. Es bestehen Gefahren durch Naturereignisse, wie zum Beispiel Sturm mit Starkregen, Schneesturm, Sandsturm, Wasserdurchfahrten bis zu einer Höhe von 1.50 Meter, Matsch-Geröllflächen, Abhänge, Hohlwege, Steil auf – und Steilabfahrten, Umkippen des Fahrzeugs, Kontakt mit wilden Tieren. Es werden Gebiete ohne Verbindung für Mobiltelefone und ohne schnelle Hilfsmöglichkeit durch Rettungskräfte durchquert. Es bestehen Gefahren und Aktivitäten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen und durch Camp-Aktivitäten. Die Reiseteilnehmer bestätigen, dass ihnen die Gefahren einer Abenteuer-Reise bewusst sind und dass sie diese bewusst in Kauf nehmen. Aus organisatorischen Gründen kann es bei solchen Veranstaltungen erforderlich sein, dass Abweichungen vom geplanten Ablauf erfolgen müssen. Den Anordnungen des Veranstalters ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer führt sein Fahrzeug eigenverantwortlich. Falls die Situation den Teilnehme, aus welchen Gründen auch immer, überfordert, kann die Reiseleitung das Fahrzeug aus der Gefahrenstelle fahren. Dies geschieht auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrzeugführers/Teilnehmer und auf dessen Risiko. Der Reiseteilnehmer und Fahrer des Fahrzeugs erklärt, dass er Eigentümer und Halter des Fahrzeugs ist oder der Halter und Eigentümer ihm eine Erlaubnis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung mit diesem Fahrzeug zu diesen Teilnahmebedingungen erteilt hat. Der Teilnehmer ist für den geeigneten/notwendigen Versicherungsschutz im Bestimmungsland der Reise selbst verantwortlich.

Bei technischen Problemen an den Teilnehmer-Fahrzeugen, bei einem Unfall oder bei einer Havarie, bemüht sich der Veranstalter um technische Hilfestellung, beziehungsweise Bergung. Hierzu setzt er die Bordausrüstung des Organisationsfahrzeuges für den Teilnehmer kostenfrei ein. Das Teilnehmer-Fahrzeug kann dadurch nicht mehr verkehrssicher und/oder in der Nutzbarkeit/ Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein. Der Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass die Verkehrssicherheit gemäß StVO wiederhergestellt wird und dass er die Reise ggf. unter diesen Bedingungen/Einschränkungen fortsetzt. Sollte die erforderliche Hilfestellung oder Bergung mit Mitteln des Organisationsfahrzeuges nicht zu erbringen sein, sind die Kosten für Ersatzteile bzw. Fremdhilfe vom betroffenen Teilnehmer selbst zutragen. Für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften des Reiselandes – insbesondere der Pass-, Visa-, Devisen, Zoll-, Impf-, Gesundheits-, Verkehrs-, und Versicherungsvorschriften des Reiselandes – ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eventuelle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Die Teilnehmer erklären, dass sie für diese Reise ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Bei der hier angebotenen Abenteuer-Reise muss der Reiseteilnehmer selbst aufgrund der ihm vorliegenden Informationen beurteilen, ob er den besonderen Anstrengungen dieser Reise gewachsen ist. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, den gesundheitlichen/körperlichen Zustand und die Fähigkeiten des Teilnehmers zu überprüfen. Der Teilnehmer informiert die örtliche Reiseleitung über Lebensmittelunverträglichkeiten im Vorfeld und trägt selbst Sorge, eventuell benötigte Medikamente in ausreichender Menge mit sich zu führen. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigentümer) nehmen auf eigene Gefahr an der oben genannten Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen und durch sie oder das von ihnen benutzte Fahrzeugverursachte/n Schäden gegenüber Dritten und sich selbst. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Hundehalter Haftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung und KFZ-Schutzbrief abzuschließen. Die Teilnehmer bilden eine Gefahrengemeinschaft für den Zeitpunkt der Reise/Expedition(Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigentümer) und verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfälle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Reiseveranstalter, dessen Beauftragten, Guide/Scout, Helfer, Behörden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. *Ein Anspruch auf die Erstattung bzw. Rückvergütung der Reisekosten / Startgeld / Expeditionskosten / Nebenkosten ist in diesem Falle ausgeschlossen.

4×4 Experience verfügt über eine mehr als 10-jährige Berufserfahrung bei Offroad-Reisen. Die während der Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse dürfen nicht für eigene/andere private Reiseveranstaltungen genutzt werden bzw. an andere Reiseveranstalter weitergeleitet werden.

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt. Diese Vereinbarungen werden mit Unterzeichnung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

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Ort, Datum, Unterschrift des Fahrzeugführers         Unterschrift des Beifahrers