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Haftungsausschlusserklärung Offroad Reisen

Version 3.0 10/2025

Teilnahmebedingungen für folgende Veranstaltung:

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4×4-Experience Offroad Reisen
Michael Ortner, Hammermühle 20, D-51491 Overath
Telefon: 0171 144 3884 oder 02205-89 89 95
Mail: ortner@4×4-experience.de

Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Abenteuer-Reise im eigenen KFZ mit Expeditionscharakter. Aufgrund dieses Reisecharakters bestehen besondere Gefahren und Risiken für die teilnehmenden Personen und Sachen (insbesondere für das Kfz).

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung gemachte Fotos und Videos auf der Internetseite und den sozialen Medien des Reiseveranstalters veröffentlicht werden, soweit keine Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden.

Reiseverträge – ergänzende Vereinbarung wegen höherer Gewalt/Kriegsgeschehen/schlechtem Wetter :

  1. Dem Reiseteilnehmer der geführten Offroad Reise ist bekannt, dass es aufgrund höherer Gewalt/Kriegsgeschehen, schlechtem Wetter   zu unvorhersehbaren Beeinträchtigungen hinsichtlich Ablauf und Umfang der Reise/Expedition am jeweiligen Reiseziel kommen kann. Dazu zählen insb. der Abbruch der Reise/Expedition aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit  Gewalt / Kriegsgeschehen / schlechtem Wetter sowohl am jeweiligen Reiseziel als auch im Operationsgebiet der Offroad-Expedition, in Transitländern, in Häfen oder an Grenzübergängen. Unvorhersehbare Beeinträchtigungen sind auch die kurzfristige Schließung von Grenzübergängen, Beherbergungsstätten oder anderen Unterkünften und der damit verbundene Unterkunftswechsel sowie die Nichtverfügbarkeit verschiedener Einrichtungen (Ärztliche Versorgung, Lebensmittelversorgung, Duschen, WCs, Speiseräume und -angebote – insb. Restaurants –, Tankstellen etc.) und Transportmitteln (insbesondere Fähren), infolge von diesen Ereignissen können die im Vorfeld der geführten Offroadreise kommunizierten Preise für z.B. für Übernachtungen, Verpflegungskosten und Fähren vom örtlichen Anbieter kurzfristig mit einem Teuerungszuschlag versehen werden, der höher als 7% ausfallen kann. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, diese Kostenaufschlag vollumfänglich zu übernehmen, da der Reiseveranstalter nur Mittler dieser Dienstleistungen ist.
  2. Tritt eine vorgenannte Beeinträchtigung während des Reiseverlaufs ein, verzichtet der Reiseteilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder anderweitigen Erstattungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter.

Erforderliche Angaben der Reiseteilnehmer sind (siehe „Zur Druckversion“ am Anfang der Seite!):
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Mobilnummer/Festnetz:
E-Mail Adresse:
KFZ Kennzeichen:

Diese geführte Offroad Reise beinhaltet Bestandteile wie Fahrten mit den Kraftfahrzeugen der Reiseteilnehmer auf und abseits befestigter Straßen, auch außerhalb des Geltungsbereichs der rechtlichen Bestimmungen des Heimatlandes und/oder außerhalb des Geltungsbereichs der rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union.

Bei dieser Reise durchfahren die Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen Geländehindernisse aller Art. Es bestehen Gefahren durch Naturereignisse, wie zum Beispiel Sturm mit Starkregen, Schneesturm, Sandsturm, Wasserdurchfahrten bis zu einer Höhe von 1.50 Meter, Matsch-Geröllflächen, Abhänge, Hohlwege, Steil auf – und Steilabfahrten, Umkippen des Fahrzeugs, Kontakt mit wilden Tieren. Es werden Gebiete ohne Verbindung für Mobiltelefone und ohne schnelle Hilfsmöglichkeit durch Rettungskräfte durchquert. Es bestehen Gefahren und Aktivitäten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen und durch Camp-Aktivitäten. Die Reiseteilnehmer bestätigen, dass ihnen die Gefahren einer Abenteuer-Reise bewusst sind und dass sie diese bewusst in Kauf nehmen. Aus organisatorischen Gründen kann es bei solchen Veranstaltungen erforderlich sein, dass Abweichungen vom geplanten Ablauf erfolgen müssen. Den Anordnungen des Veranstalters ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer führt sein Fahrzeug eigenverantwortlich. Falls die Situation den Teilnehme, aus welchen Gründen auch immer, überfordert, kann die Reiseleitung das Fahrzeug aus der Gefahrenstelle fahren. Dies geschieht auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrzeugführers/Teilnehmer und auf dessen Risiko. Der Reiseteilnehmer und Fahrer des Fahrzeugs erklärt, dass er Eigentümer und Halter des Fahrzeugs ist oder der Halter und Eigentümer ihm eine Erlaubnis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung mit diesem Fahrzeug zu diesen Teilnahmebedingungen erteilt hat. Der Teilnehmer ist für den geeigneten/notwendigen Versicherungsschutz im Bestimmungsland der Reise selbst verantwortlich.

Bei technischen Problemen an den Teilnehmer-Fahrzeugen, bei einem Unfall oder bei einer Havarie, bemüht sich der Veranstalter um technische Hilfestellung, beziehungsweise Bergung. Hierzu setzt er die Bordausrüstung des Organisationsfahrzeuges für den Teilnehmer kostenfrei ein. Das Teilnehmer-Fahrzeug kann dadurch nicht mehr verkehrssicher und/oder in der Nutzbarkeit/ Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein. Der Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass die Verkehrssicherheit gemäß StVO wiederhergestellt wird und dass er die Reise ggf. unter diesen Bedingungen/Einschränkungen fortsetzt. Sollte die erforderliche Hilfestellung oder Bergung mit Mitteln des Organisationsfahrzeuges nicht zu erbringen sein, sind die Kosten für Ersatzteile bzw. Fremdhilfe vom betroffenen Teilnehmer selbst zutragen. Für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften des Reiselandes – insbesondere der Pass-, Visa-, Devisen, Zoll-, Impf-, Gesundheits-, Verkehrs-, und Versicherungsvorschriften des Reiselandes – ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eventuelle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Die Teilnehmer erklären, dass sie für diese Reise ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Bei der hier angebotenen Abenteuer-Reise muss der Reiseteilnehmer selbst aufgrund der ihm vorliegenden Informationen beurteilen, ob er den besonderen Anstrengungen dieser Reise gewachsen ist. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, den gesundheitlichen/körperlichen Zustand und die Fähigkeiten des Teilnehmers zu überprüfen. Der Teilnehmer informiert die örtliche Reiseleitung über Lebensmittelunverträglichkeiten im Vorfeld und trägt selbst Sorge, eventuell benötigte Medikamente in ausreichender Menge mit sich zu führen. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigentümer) nehmen auf eigene Gefahr an der oben genannten Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen und durch sie oder das von ihnen benutzte Fahrzeugverursachte/n Schäden gegenüber Dritten und sich selbst. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Hundehalter Haftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung und KFZ-Schutzbrief abzuschließen. Die Teilnehmer bilden eine Gefahrengemeinschaft für den Zeitpunkt der Reise/Expedition(Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigentümer) und verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfälle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Reiseveranstalter, dessen Beauftragten, Guide/Scout, Helfer, Behörden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. *Ein Anspruch auf die Erstattung bzw. Rückvergütung der Reisekosten / Startgeld / Expeditionskosten / Nebenkosten ist in diesem Falle ausgeschlossen.

4×4 Experience verfügt über eine mehr als 15-jährige Berufserfahrung bei Offroad-Reisen. Die während der Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse dürfen nicht für eigene/andere private Reiseveranstaltungen genutzt werden bzw. an andere Reiseveranstalter weitergeleitet werden.

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt. Diese Vereinbarungen werden mit Unterzeichnung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

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Ort, Datum, Unterschrift des Fahrzeugführers         Unterschrift des Beifahrers