COVID19 – Informationen

Hier veröffentlichen wir neueste Nachrichten zu COVID-19 und der Corona-Pandemie

Update April 2021
Die Korsika Camp Tour 18.4.2021-23.4.2021 findet aktueller Stand vom 12.4.2021 statt, aber mit einem anderen Touren Ablauf.(Best oft the beaten tracks****) Treffpunkt ist im Hochland von Korsika, in der Nähe von Quenza. Dort erfahren wir sternenförmig das Hochland, selbstverständlich ist die Piste de Senjeur****+ mit auf der Offroadbucket List.
Anmeldung unter www.4×4-experience.de bzw. mich bitte persönlich unter 01711443884 anrufen.
Bei einer Änderung der Einreisebestimmungen für Korsika switchen wir um auf Sardinien. Das hat im Spätsommer 2020 hervorragend funktioniert. So konnte der Offroad Urlaub trotz Lock down auf Korsika durchgeführt werden. Der ideale Fährhafen zur Anreise auf die Inseln, ist entweder Genua(IT) oder Livorno(IT). Kurzfristige Umbuchungen in 2020 sind bei Moby Line oder Corsica Ferries kein Problem gewesen. Ihr müsst allerdings den Flex Tarif buchen…. Die Anreise zum Fährhafen durch die Schweiz und innerhalb von Italien ist möglich, da es sich um einen Transfer handelt.
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Quelle Sardinien intim:*
Sardinien ist derzeit die einzige von allen 20 Regionen, die auf der niedrigsten Corona-Stufe als “weiße Zone” vor einer Woche klassifiziert wurde. Die neue Anordnung gilt zunächst bis zum 24. März. Mit einem großen Ansturm ist allerdings trotz der erstmals wieder guten Voraussetzungen derzeit kaum zu rechnen. Vor allem, weil auch die Reisen zwischen den Regionen in Italien noch bis Ende März untersagt sind und im Augenblick noch ganz Italien von deutschen Behörden als Risikogebiet eingestuft ist.
Ab Montag, dem 8. März, gilt die “Ordinanza N.5 del 5 marzo 2021” mit der Protokollnummer “2378” (hier geht es zum Originaldokument) Sie sieht vor, dass Einreisende nun entweder eine erfolgte Komplett-Impfung (und zwar beide Impfdosen, falls zwei nötig sind!) gegen Covid-19 oder ( Plan A**) einen negativen Antigen-Test, der nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise gemacht wurde, vorlegen müssen, um sich normal auf der Insel bewegen zu können. An der verpflichtenden Vorab-Registrierung auf der App “Sardegna Sicura” ändert sich weiterhin nichts. Einreisende, die keine abgeschlossene Impfung nachweisen können, haben laut Artikel 4 der Anordnung drei Möglichkeiten  für Touristen eher nicht geeignet, deshalb Plan A**
1. Möglichkeit: Die Einreisenden unterziehen sich direkt bei der Ankunft an den Fähr- und Flughäfen einem Antigen-Schnelltest vor Ort. Bei negativem Ergebnis könnten sich die Betroffenen dann direkt zum Aufenthaltsort begeben mit der Aufforderung, Kontakte mit Dritten zu vermeiden und sich dann erneut frühestens fünf Tage nach dem ersten Antigen-Schnelltest, einem erneuten Antigentest bei einem Sanitätsdienst der eigenen Wahl zu unterziehen. Im Fall eines positiven Ergebnisses greife das “vorgesehene Protokoll”, was Quarantäne auf der Insel bedeutet.
2. Möglichkeit: Innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft auf sardischem Territorium sich einem Molekular-Test (PCR-Test) auf eigene Kosten zu unterziehen und die zuständige Gesundheitsbehörde über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
3. Möglichkeit: Eine selbstverordnete Quarantäne für die Dauer von zehn Tagen mit der Auflage, die zuständige Gesundheitsbehörde auf Sardinien unmittelbar darüber zu informieren
Michael Ortners ehrenamtlicher Arbeitsplatz in der Apotheke „Am Halvenhof“ in Rösrath

„Mein neuer ehrenamtlicher Arbeitsplatz, täglich Montags bis Samstags von 10.00 Uhr bis 12.45 Uhr in der Apotheke „Am Halvenhof“ in D-51503 Rösrath. Telefonischer Termin ist notwendig.
Der ForsPark eV trägt die Kosten für die Ersten kostenlosen 200 Covid-19 Bürger Schnelltests, da die Verordnung diesbezüglich noch keine klare Ansage gemacht hat. Das was wir brauchen ist schnelles, häufiges und fachlich richtiges Testen…“

Anpassung des Haftungsausschluss -Passus:COVID-19

Für den Fall der Absage oder des Abbruchs der Veranstaltung durch den Reiseveranstalter (z.B. Ausfall der Reiseleitung, behördliche Anordnungen) erhebt der Teilnehmer keine Schadensersatzforderung oder Vertragsstrafe. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird das Startgeld prozentual, bei einem Abbruch während der Veranstaltung wegen z.B. extremer Witterungsbedingungen, Naturereignissen oder Pandemien (insb. COVID-19) wird das Startgeld nicht erstattet.*
Die Reiseleitung/Expeditionsleitung hat das allergrößte Interesse daran, die Reise bzw. Expedition so sicher und erfolgreich wie möglich durchzuführen. Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihn in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Alle Teilnehmer haben Handlungen zu unterlassen, die den Zielen der Reise/Expedition zuwiderlaufen. Nach dem Prinzip der „Situativen/Operativen Führung“ erfordert es von den Teilnehmern der Reise/Expedition Selbstdisziplin und ein rücksichtsvolles, kameradschaftliches Verhalten. Die Reise- bzw. Expeditionsleitung behält sich vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigem Grunde von der Reise bzw. der Expedition auszuschließen.*Den Reiseteilnehmern ist bekannt, dass es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu unvorhersehbaren Beeinträchtigungen hinsichtlich Ablauf und Umfang der Reise/Expedition kommen kann.

Dazu zählen insb. der Abbruch der Reise/Expedition aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowohl am jeweiligen Reiseziel als auch im Operationsgebiet der Offroad-Expedition, in Transitländern, in Häfen oder an Grenzübergängen. Daneben können vorgenannte Anordnungen zu unvorhersehbaren und kurzfristigen Schließungen von Beherbergungsstätten oder anderen Unterkünften und damit verbundenen Unterkunftswechseln sowie zu Nichtverfügbarkeit verschiedener Einrichtungen (Ärztliche Versorgung, Lebensmittelversorgung, Duschen, WCs, Speiseräume und -angebote – insb. Restaurants –, Tankstellen etc.) und Transportmitteln (insb. Fähren) führen.

Tritt eine solche unvorhersehbare Beeinträchtigung während des Reiseverlaufs ein, sind die Reiseteilnehmer nicht berechtigt, etwaige Schadensersatzforderungen oder aus den vorgenannten Beeinträchtigungen resultierende Mehrkosten gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die An- und Abreise des Reiseteilnehmers erfolgt auf eigene Kosten sowie auf eigene Verantwortung. Erfordert die jeweilige Reise/Expedition den (Zwischen-)Transport durch eine Fähre oder ein vergleichbares Transportmittel, obliegt die Buchung der Fahrkarte/des Tickets dem Reiseteilnehmer.

Reiseverträge – allgemeine ergänzende Vereinbarung wegen COVID-19:

1. Dem Reiseteilnehmer der geführten Offroad Reise ist bekannt, dass es aufgrund der COVID-19- Pandemie zu unvorhersehbaren Beeinträchtigungen hinsichtlich Ablauf und Umfang der Reise/ Expedition am jeweiligen Reiseziel kommen kann. Dazu zählen insb. der Abbruch der Reise/ Expedition aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowohl am jeweiligen Reiseziel als auch im Operationsgebiet der Offroad-Expedition, in Transitländern, in Häfen oder an Grenzübergängen. Unvorhersehbare Beeinträchtigungen sind auch die kurzfristige Schließung von Grenzübergängen, Beherbergungsstätten oder anderen Unterkünften und der damit verbundene Unterkunftswechsel sowie die Nichtverfügbarkeit verschiedener Einrichtungen (Ärztliche Versorgung, Lebensmittelversorgung, Duschen, WCs, Speiseräume und -angebote – insb. Restaurants –, Tankstellen etc.) und Transportmitteln (insb. Fähren).
2. Tritt eine vorgenannte Beeinträchtigung während des Reiseverlaufs ein, verzichtet der Reiseteilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder anderweitigen Erstattungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter.

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COVID-Bestimmungen Fähre Island/Dänemark/Faröer Inseln (Quelle: Smyrilline.com)

Face masks
All passengers must wear a face mask at check-in and when boarding and leaving MS Norröna. This applies to both passengers on foot and passengers with a vehicle.
We recommend all passengers to wear a face mask, while onboard the ship.
Passengers do not need to wear a face mask in their own cabin and when it is possible to sit at a physical distance or when possible to keep a distance on the shipʼs outdoor areas.
Crew with contact to the passengers will wear face masks, if they are not protected by plexiglass screens.
Traveling from Denmark to the Faroe Islands
Covid-19 test before departure
All people travelling to the Faroe Islands must be tested for Covid-19. The testing of passengers traveling to the Faroe Islands takes place on the harbour in Hirtshals. Travelers with a car will be tested after check-in. Passengers on foot will be tested in the terminal. All passengers will get an email before traveling with information about registration and payment.
The price for the test is 390 DKK per person. Children younger than 12 do not need to be tested. The test results will be sent directly to Smyril Line and will be ready during the crossing. Only passengers that are tested positive will be contacted about the test result.

Follow-up test six days after arrival
All travellers staying in the Faroe Islands for more than 6 days, should get a follow-up test six days after arrival. This test is free of charge.
Find further information on corona.fo
Traveling from Iceland to the Faroe Islands
Faroese authorities demand that all passengers traveling to the Faroe Islands must be tested for Covid-19. Passengers traveling from Iceland to the Faroe Islands get a test on board. The prices is DKK 390. Children under the age of 12 do not need a test. All passengers will get an email before traveling with information about registration and payment.
Passengers get the test result some hours after arrival in the Faroe Islands. Only passengers that are tested positive will get information about the test result.
Traveling from Denmark to Iceland
Covid-19 test before departure
All nationalities will be tested for COVID-19 in Denmark/Hirtshals before boarding MS Norröna, due to the stopover in the Faroe Islands on the way to Iceland on Mondays. The price for the test is DKK 390. All passengers will get an email before traveling with information about registration and payment.
Passengers traveling to Iceland do also need a test upon arrival in Seyðisfjørður. From the 1st of December until the 31st of January the test is free of charge. Further information regarding testing, registration etc is to be found here: covid.is/english
Follow-up test in Iceland after 5-6 days
As of 19th August all arriving passengers must also do another test 5-6 days later to minimize the risk of a false negative causing infection to spread in the community. This follow-up test is also free of charge.
Certain rules reg. quarantine apply. Read more
Traveling from Iceland to Denmark
People who use Denmark as a transit are not required to present proof of a negative Covid-19 test, when entering Denmark. People who have Denmark as a destination must present proof of a negative Covid-19 test taken no more than 72 hours before entry. Read more here.
Passengers will have the possibility to be tested in Tórshavn. The price for the test is DKK 390 and is to be paid directly to the testing company.