{"id":1555,"date":"2024-07-05T13:53:17","date_gmt":"2024-07-05T11:53:17","guid":{"rendered":"https:\/\/4x4-experience.de\/4x4\/?page_id=1555"},"modified":"2025-09-01T11:31:37","modified_gmt":"2025-09-01T09:31:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/4x4-experience.de\/4x4\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_margin=&#8220;0px||-114px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; fullwidth=&#8220;on&#8220; prev_background_color=&#8220;#000000&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; width=&#8220;100%&#8220; width_tablet=&#8220;&#8220; width_phone=&#8220;&#8220; width_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; custom_margin=&#8220;120px||0px||false|false&#8220; custom_margin_tablet=&#8220;90px||||false|false&#8220; 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Abschluss des Reisevertrages<\/b><br \/>Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt \u00fcber das Online-Formular auf der Internetseite www.4\u00d74-experience.de. Mit der Anmeldung erkl\u00e4rt der Kunde, dass er und seine Mitreisenden die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Reiseveranstalters akzeptieren. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter in Form einer schriftlichen Reisebest\u00e4tigung zustande. Zus\u00e4tzlich erh\u00e4lt der Kunde f\u00fcr alle Teilnehmer eine Haftungsverzichtserkl\u00e4rung, die den Abenteuercharakter der Reisen und die damit verbundenen Risiken erl\u00e4utert. Diese ist von allen Teilnehmern zu unterschreiben und danach beim Reiseveranstalter wieder abzugeben und ist Bestandteil des Reisevertrages.<\/p>\n<p><b>2. Leistungen<\/b><br \/>Gegenst\u00e4nde des Reisevertrages sind die zu diesem Zeitpunkt g\u00fcltige Reisebeschreibung auf der Internetseite des Reiseveranstalters mit Preisen und Leistungen unter Ber\u00fccksichtigung des besonderen Charakters der Reise und die schriftliche Reisebest\u00e4tigung.<\/p>\n<p><b>3. Leistungs\u00e4nderungen und Preis\u00e4nderungen<\/b><\/p>\n<p><strong>a.)<\/strong><span>\u00a0<\/span>Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Unerhebliche \u00c4nderungen oder Abweichungen sind insb.: Geringf\u00fcgige \u00c4nderungen von Transport-\/Bef\u00f6rderungszeiten (z.B. Fahrtzeiten von F\u00e4hrverbindungen); geringf\u00fcgige Umstellungen von Reiserouten; Vertauschung von Reisezielen bei Rundreisen; Wechsel eines Transport-\/Bef\u00f6rderungsmittels oder einer Unterkunft ohne Komfortverlust.<\/p>\n<p>Der Reiseveranstalter wird den Kunden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen oder Leistungsabweichungen unverz\u00fcglich auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger in Kenntnis setzen.<\/p>\n<p>Bei erheblichen Leistungs\u00e4nderungen informiert der Reiseveranstalter den Kunden zudem gem\u00e4\u00df \u00a7 651g BGB \u00fcber die Auswirkungen der Leistungs\u00e4nderungen auf den Reisepreis. Erhebliche Leistungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nicht ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden; in diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen des \u00a7 651g Abs. 1 \u2013 3 verwiesen.<\/p>\n<p><strong>b.)<\/strong><span>\u00a0<\/span>Der Reiseveranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis zu erh\u00f6hen, wenn die Erh\u00f6hung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn erfolgten<\/p>\n<ul>\n<li>Erh\u00f6hung des Preises f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Personen aufgrund h\u00f6herer Kosten f\u00fcr Treibstoff oder andere Energietr\u00e4ger,<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung von Steuern und sonstigen Abgaben f\u00fcr vereinbarte Reiseleistungen, wie Transportgeb\u00fchren, Fremdenverkehrsabgaben oder Touristenabgaben,<\/li>\n<li>\u00c4nderung der geltenden Wechselkurse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Kostensteigerungen in Bezug auf Transport\/Bef\u00f6rderung und\/oder Sitzplatzreservierungen erfolgt die Preisanpassung gegen\u00fcber dem Kunden in H\u00f6he des auf ihn entfallenden Erh\u00f6hungsbetrages. Bei einer \u00c4nderung von Wechselkursen erh\u00f6ht sich der Reisepreis in dem Verh\u00e4ltnis, in dem sich die Reiseleistung f\u00fcr den Veranstalter durch die Wechselkursschwankung verteuert hat.<\/p>\n<p>Kommt es zu einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung des Reisepreises muss der Reiseveranstalter den Kunden unverz\u00fcglich auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger informieren. Die Unterrichtung darf nicht sp\u00e4ter als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.<\/p>\n<p>Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Senkung des Reisepreises, wenn sich die vorgenannten Kosten vor Reisebeginn verringern und dies bei dem Reiseveranstalter zu niedrigeren Kosten f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>c.)<\/strong><span>\u00a0<\/span>Erhebliche Vertrags\u00e4nderungen sowie Preiserh\u00f6hungen um mehr als 8 % vor Reisebeginn sind nur mit Zustimmung des Kunden zul\u00e4ssig; insoweit findet \u00a7 651g BGB uneingeschr\u00e4nkt Anwendung.<\/p>\n<p><b>4. Bezahlung<\/b><br \/>Bei Reisepreisen unter 600,- EUR wird die komplette Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss f\u00e4llig. Bei Reisepreisen \u00fcber 600,- EUR wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss f\u00e4llig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss sp\u00e4testens zwei Monate vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei Anmeldungen innerhalb von 2 Monaten zum Reisebeginn wird der komplette Reisepreis sofort f\u00e4llig und muss sp\u00e4testens bei Reisebeginn eingegangen sein. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig geleistet, erlischt die Berechtigung an der Reise teilzunehmen und der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag aufl\u00f6sen. In diesen F\u00e4llen wird ein eingezahlter Teilbetrag oder ein versp\u00e4tet eingegangener Betrag wieder zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p><b>5. R\u00fccktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen<\/b><br \/>Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur\u00fccktreten. Zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen empfehlen wir den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den R\u00fccktrittszeitpunkt ist der schriftliche Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz f\u00fcr die getroffenen Reisevorkehrungen und f\u00fcr seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu ber\u00fccksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Ber\u00fccksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der N\u00e4he des Zeitpunktes des R\u00fccktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verh\u00e4ltnis zum Reisepreis pauschalieren wie folgt:<\/p>\n<p><b>Einbehalt des Startgeldes f\u00fcr die Organisation der Offroad Reise\/Expedition<\/b><\/p>\n<p><b>Offroad Reisen\/Expeditionen bis 5 Tage Reisedauer\/Veranstaltungsdauer:<\/b><br \/>bis 120 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises<br \/>ab 119. bis 70. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises<br \/>ab 69. bis 07. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises<br \/>ab 06. Tag vor Reiseantritt erfolgt keine R\u00fcckerstattung<\/p>\n<p><b>Offroad Reisen\/Expeditionen ab 6 Tage Reisedauer\/Veranstaltungsdauer:<\/b><br \/>bis 199 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises<br \/>ab 198. Tag bis 88. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises<br \/>ab 87. bis 40. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises<br \/>ab 39. Tag vor Reiseantritt erfolgt keine R\u00fcckerstattung<\/p>\n<p><b>Bezahlte F\u00e4hrtickets k\u00f6nnen nicht erstattet werden.<\/b><\/p>\n<p><strong>Zus\u00e4tzliche Sondervereinbarungen gelten f\u00fcr die Hotel Tour Schottland \u201eKilts&amp;Castles\u201c und f\u00fcr die Hotel Tour Island \u201eFire&amp;Ice\u201c:<\/strong><br \/><strong>Die Stornokosten betragen f\u00fcr diese Reisen ab Buchungsdatum des Kunden bis 180 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises.<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die BESPOKE-Touren betragen die Stornokosten wegen der individualisierten Planung und Terminierung ab Buchungsdatum des Kunden und Datum der Rechnungslegung 100% des Reisepreises.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Weitere Bestimmungen:<\/strong><\/p>\n<p>Eine R\u00fcckerstattung des Startgeldes ist auch ausgeschlossen, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Absage nicht angetreten wird.\u2028Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen\u00fcgt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines R\u00fccktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tats\u00e4chlich entstandenen Mehrkosten verlangen.<\/p>\n<p>Eine Reiser\u00fccktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Reise ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt. Liegt eine Reiser\u00fccktrittsversicherung bei der gebuchten Reise vor, so erfolgt die R\u00fcckerstattung des Reisepreises abz\u00fcglich der 20% Anzahlung, wenn ein \u00e4rztliches Attest dem namentlich in der Reisebest\u00e4tigung genannten Kunden bescheinigt, aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht an der Reise teilnehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei R\u00fcckerstattungen ins Ausland hat der Kunde eventuell anfallende \u00dcberweisungsgeb\u00fchren zu tragen.<br \/>Eine R\u00fcckerstattung der Seminargeb\u00fchren bei Offroad-Trainingscamps und Schrauberlehrg\u00e4ngen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns einen m\u00f6glichen Hinderungsgrund f\u00fcr seine Teilnahme unverz\u00fcglich mitzuteilen. Unterl\u00e4sst er dies, verliert er den Anspruch auf seine Teilnahme, genauso wie einen Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Reisepreises. \u2028Sollten wir einem Teilnehmer auf dessen Wunsch vor Reiseantritt die GPS-Daten einer Reise \u00fcbermittelt haben, sind im Falle eines R\u00fccktritts von der Reise durch den Kunden 100% des Reisepreises an den Reiseveranstalter zu entrichten.<\/p>\n<p><b>6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<\/b><\/p>\n<p>Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger R\u00fcckreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Versp\u00e4tungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine R\u00fcckzahlung gew\u00e4hrleistet. Der Reisende ist in diesen F\u00e4llen f\u00fcr seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich infolge vorzeitiger R\u00fcckreise oder \u00c4nderung der An\/Abreise.<\/p>\n<p><b>7. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Reiseveranstalter<\/b><br \/>Der Reiseveranstalter kann in folgenden F\u00e4llen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zur\u00fccktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zur\u00fccktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag k\u00fcndigen:<br \/>a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchf\u00fchrung der Reise oder Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. K\u00fcndigt der Reiseveranstalter, so beh\u00e4lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von den Leistungstr\u00e4gern gutgebrachten Beitr\u00e4ge. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines R\u00fccktritts durch den Reiseveranstalter besteht nicht.<br \/>b) der Reiseleiter kann die Reise oder Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist absagen oder abbrechen, wenn Risiken oder beh\u00f6rdliche Anordnungen dem planm\u00e4\u00dfigen Ablauf oder der Sicherheit der Teilnehmer entgegenstehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den besonderen Charakter dieser Abenteuer-und Expeditionsreisen hin. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die Startgelder voll, bei einem Abbruch prozentual zur\u00fcckerstattet. Dar\u00fcber hinaus bestehen keine weiteren Anspr\u00fcche f\u00fcr den Reisenden.<br \/>c) bis 10 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese liegt bei allen Veranstaltungen bei 5 Fahrzeugen. Der Kunde erh\u00e4lt den eingezahlten Reisepreis in voller H\u00f6he zur\u00fcck.<br \/>d) bei Sch\u00e4den am Fahrzeug des Teilnehmers, die nicht vor Ort repariert werden k\u00f6nnen oder bei einer Havarie des Teilnehmer-Fahrzeuges. Der Reiseveranstalter unterst\u00fctzt den Teilnehmer bei Sch\u00e4den oder einer Havarie mit den Mitteln des Organisationsfahrzeuges. Ist eine Reparatur oder Bergung mit diesen Mitteln nicht m\u00f6glich, tr\u00e4gt der Teilnehmer diese Kosten selbst. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Reisepreis besteht nicht.<br \/>e) bei irreparablen Sch\u00e4den am Fahrzeug der Reiseleitung, wenn im Reiseland im Rahmen der wirtschaftlichen Opfergrenze kein Ersatzfahrzeug zeitnah f\u00fcr die Reiseleitung bereitgestellt werden kann.<br \/>f) bei schwerwiegender Erkrankung des Kunden oder eines anderen Reiseteilnehmers oder des Reiseleiters, die eine weitere Teilnahme an der Reise verhindern oder die eine weitere Durchf\u00fchrung der Reise unm\u00f6glich machen.<br \/>Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines R\u00fccktritts oder einer K\u00fcndigung durch den Reiseveranstalter besteht nicht.<br \/>g) Der Reisevertrag umfasst nicht die R\u00fcckbef\u00f6rderung der Teilnehmer\/KFZ. \u00a0Die Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung sind von den Teilnehmern zu tragen.\u00a0Die Firma 4\u00d74 Experience ist nur Mittler einer eventuellen F\u00e4hrpassage f\u00fcr An\/Abreise Die Tickets laufen auf den Namen des jeweiligen Teilnehmers und werden auf ein Anderkonto der Firma 4\u00d74 Experience vom Teilnehmer \u00fcberwiesen. Die Reiseleitung\/Expeditionsleitung hat das allergr\u00f6\u00dfte Interesse daran, das die Reise bzw. Expedition so sicher und erfolgreich wie m\u00f6glich durchzuf\u00fchren. Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihn in dieser Angelegenheit zu unterst\u00fctzen. Alle Teilnehmer haben Handlungen zu unterlassen, die den Zielen der Reise\/ Expedition zuwiderlaufen. Nach dem Prinzip der \u201eSituativen\/Operativen F\u00fchrung\u201c erfordert es von den Teilnehmern der Reise bzw. Expedition Selbstdisziplin und ein r\u00fccksichtsvolles, kameradschaftliches Verhalten. Die Reise- bzw. Expeditionsleitung beh\u00e4lt sich vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigem Grunde von der Reise- bzw. Expedition auszuschlie\u00dfen.<br \/>Ein Anspruch auf die Erstattung bzw. R\u00fcckverg\u00fctung der Reisekosten\/Startgeld\/Expeditionskosten\/ Nebenkosten ist in diesem Falle ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>8. Aufhebung des Vertrages wegen au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde<br \/><\/b>Wird die Durchf\u00fchrung der Reise infolge unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde (insb. Naturkatastrophen wie Wirbelst\u00fcrme, sehr schwere Unwetter, \u00dcberschwemmungen, Sturzfluten, Erdbeben, Vulkanausbr\u00fcche Lawinen, Erdrutsche, D\u00fcrren oder Waldbr\u00e4nde; Epidemien; Pandemien; Kriegsausbruch; Terroranschl\u00e4ge) erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so kann der Reiseveranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>Gleiches gilt bei schwerwiegender Erkrankung eines Reisenden, eines anderen Reiseteilnehmers oder des Reiseveranstalters.<\/p>\n<p>Wird der Vertrag in den vorgenannten oder vergleichbaren F\u00e4llen gek\u00fcndigt, so beh\u00e4lt der Reiseveranstalter f\u00fcr die bereits erbrachten und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wird auf die Beistandspflicht des Reiseveranstalters nach \u00a7 651q BGB verwiesen.<\/p>\n<p>Hat der Reiseveranstalter die vertragliche Verpflichtung zur R\u00fcckbef\u00f6rderung \u00fcbernommen, so wird er auch nach K\u00fcndigung des Reisevertrages aufgrund der vorgenannten Umst\u00e4nde alle erforderlichen und zumutbaren Ma\u00dfnahmen zur R\u00fcckbef\u00f6rderung des Kunden unternehmen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind dem Reiseveranstalter durch den Kunden zu ersetzen.<\/p>\n<p><b>9. Risikoaufkl\u00e4rung<\/b><br \/>Alle vom Reiseveranstalter durchgef\u00fchrten Reisen sind Abenteuer-Reisen und Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige Veranstaltungen mit Abenteuer-Charakter. Bei solchen Reisen und Veranstaltungen bestehen besondere Risiken f\u00fcr die Teilnehmer, deren Fahrzeuge und Ausr\u00fcstung. Unsere Reisen beinhalten Bestandteile wie Fahrten auf und abseits befestigter Strassen, auch au\u00dferhalb von Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes der Reiseteilnehmer und au\u00dferhalb von EU-Bestimmungen.<br \/>Bei diesen gef\u00fchrten Offroad Reisen k\u00f6nnen au\u00dfergew\u00f6hnliche Naturkatastrophen\u00a0 wie zum Beispiel schwere Unwetter, Sturzfluten, Erdbeben, Vulkanausbr\u00fcche, Schlammlawinen, Erdrutsche, D\u00fcrren und Waldbr\u00e4nde den Verlauf der Reise beeinflussen.<\/p>\n<p>Die Durchfahrung von Gel\u00e4ndehindernissen aller Art mit den eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer, Fahrten auf Wegen die nur selten befahren werden und die nicht oder nur sehr selten instandgesetzt werden, Strecken ohne Winterdienst, Querfeldein-Fahrten abseits von Wegen, Befahrung von schmalen Wegen ohne Randsicherung, Befahrung von schlecht einzusch\u00e4tzenden Bodenverh\u00e4ltnissen, Gefahren durch Lawinen, Steinschlag und Hangrutschungen, Baumf\u00e4llungen, Gefahren durch schlechtes Wetter, Gefahren durch Tiere, Durchquerung von Gebieten ohne Verbindung f\u00fcr Mobiltelefone, Durchquerung von Gebieten ohne schnelle Hilfsm\u00f6glichkeit durch Rettungskr\u00e4fte, Aktivit\u00e4ten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen, Beseitigung von Hindernissen auf der Fahrtstrecke wie umgest\u00fcrzte B\u00e4ume, Steine, Schneereste, Camp Aktivit\u00e4ten mit \u00dcbernachtungen im Freien, Befahrung von Steilh\u00e4ngen und Durchquerung von Fl\u00fcssen mit den Fahrzeugen, Durchquerung von W\u00fcstengebieten, weitere Gefahren, die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar sind.<\/p>\n<p><b>10. Haftung des Reiseveranstalters<\/b><br \/>Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr:<br \/>a) die gewissenhafte Reisevorbereitung<br \/>b) die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger<br \/>c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen<br \/>d) die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenanspr\u00fcchen nach Unf\u00e4llen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden.<\/p>\n<p><b>11. Haftungsverzicht der Teilnehmer<\/b><br \/>Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigent\u00fcmer) nehmen auf eigene Gefahr an den Reisen und Veranstaltung des Reiseveranstalters teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung f\u00fcr alle von Ihnen und durch sie oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Sch\u00e4den.\u2028Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigent\u00fcmer) verzichten f\u00fcr alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Sch\u00e4den oder Unf\u00e4lle auf jedes Recht des Vorgehens oder R\u00fcckgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Beh\u00f6rden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchf\u00fchrung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.\u2028Eltern obliegt die Aufsichtspflicht f\u00fcr ihre Kinder. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder.<\/p>\n<p><b>12. Gew\u00e4hrleistung<\/b><br \/>Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist gem\u00e4\u00df \u00a7 651 h I jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder soweit der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.<br \/>Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p><b>13. Pflichten der Reiseteilnehmer<\/b><br \/>Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverz\u00fcglich der \u00f6rtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Unterl\u00e4\u00dft es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<br \/>Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, f\u00fcr die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz- Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den R\u00fccktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschlie\u00dfen und bei Bedarf eine g\u00fcltige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen F\u00fchrerschein mitzuf\u00fchren. Der Veranstalter \u00fcbernimmt hierf\u00fcr keine Haftung.<br \/>F\u00fcr die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reisel\u00e4nder ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung ge\u00e4ndert werden sollten.<br \/>Alle Hinweise in Reiseinformationen des Reiseveranstalters sind als Hilfestellung f\u00fcr den Reisenden zu verstehen und begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Auslassung von Informationen oder anderer Durchf\u00fchrung von Vorschriften im Heimatland oder in<br \/>Reisel\u00e4ndern. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet sich \u00fcber solche Regelungen selbst zu informieren.<br \/>Durch technische Ausf\u00e4lle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verz\u00f6gern oder \u00e4ndern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei Abenteuerreisen kann es zu \u00c4nderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterk\u00fcnfte oder Transportmittel kommen. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instruktoren ist Folge zu leisten.<br \/>Die Teilnahme an allen Touren ist nur f\u00fcr Personen mit einer sehr guten gesundheitlichen Konstitution m\u00f6glich. Der Kunde oder Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter sofort mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken bestehen. Wir bitten um Verst\u00e4ndnis, dass wegen der besonderen k\u00f6rperlichen Belastungen und Strapazen, die bei einer solchen Abenteuerreise entstehen k\u00f6nnen, eine Teilnahme f\u00fcr Schwangere nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><b>14. Ausschluss von Anspr\u00fcchen und Verj\u00e4hrungsanspr\u00fcchen<\/b><br \/>Wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Anspr\u00fcche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Anspr\u00fcche des Reisenden verj\u00e4hren nach einem Jahr. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Anspr\u00fcche geltend gemacht, so ist die Verj\u00e4hrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Anspr\u00fcche schriftlich zur\u00fcckweist. Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren in drei Jahren<\/p>\n<p><b>15. Sonstiges<\/b><br \/>Alle Angaben auf den Internetseiten, der Reisebest\u00e4tigung und den Infobl\u00e4ttern des Reiseveranstalters werden vorbehaltlich gesetzlicher und beh\u00f6rdlicher Genehmigungen<br \/>ver\u00f6ffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. F\u00fcr Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit von Informationen \u00fcber rechtliche Regelungen in den jeweiligen Reisel\u00e4nder wird nicht \u00fcbernommen. Kfz-Anh\u00e4nger oder Wohnmobil-Aufs\u00e4tze jeglicher Art k\u00f6nnen bei diesen Veranstaltungen und Reisen nicht mitgenommen werden.<br \/>Maximale Fahrzeugabmessungen bei allen Veranstaltungen:<br \/>Inclusive Dachgep\u00e4cktr\u00e4ger und Dachlast \u2013 H\u00f6he 2,49 Meter, Breite 1,90 Meter, L\u00e4nge 5,00 Meter<br \/>Die Reisen und Veranstaltungen sind aufgrund langj\u00e4hriger Berufserfahrung entstanden und wurden sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt und zusammengestellt. Wir beanspruchen f\u00fcr diese Zusammenstellung Urheberrecht. Die w\u00e4hrend der Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Veranstaltungen genutzt werden. Ansonsten ist an den Reiseveranstalter Schadensersatz in H\u00f6he der erzielten Einnahmen zu erstatten. Die Teilnehmer erkl\u00e4ren sich damit einverstanden, dass w\u00e4hrend der Veranstaltung gemachte Fotos und Videos auf der Internetseite des Reiseveranstalters ver\u00f6ffentlicht werden, soweit keine Pers\u00f6nlichkeitsrechte dadurch verletzt werden.<\/p>\n<p><b>16. Gutscheine<\/b><br \/>Vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisegutscheine werden immer f\u00fcr mehrt\u00e4gige Reisen oder Offroad-Trainingscamps ausgestellt. Sie gelten deshalb nicht f\u00fcr eint\u00e4gige Veranstaltungen. Pro Reise oder Offroad-Trainingscamp kann jeweils nur ein Gutschein eingel\u00f6st werden. Ein Gutschein kann nur von demjenigen eingel\u00f6st werden, der ihn erworben hat. Eine Weitergabe an andere Personen ist ausgeschlossen. Eine Einl\u00f6sung kann nur zusammen mit der Buchung erfolgen. Eine nachtr\u00e4gliche Einl\u00f6sung f\u00fcr bereits gebuchte Reisen oder eine Auszahlung ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><b>17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<\/b><br \/>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Folge. Abweichungen von den Regelungen unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p><b>18. Widerrufsbelehrung<\/b><br \/>Widerrufsrecht<br \/>Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rungen innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder \u2013 wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf \u00fcberlassen wird \u2013 durch R\u00fccksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit \u00a7 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.<\/p>\n<p><b>Der Widerruf ist zu richten an:<\/b><br \/>Michael Ortner, Hoffnungsthaler Strasse 34, 51503 R\u00f6srath<br \/>Mail:<span>\u00a0<\/span><a href=\"mailto:ortner@4x4-experience.de\/4x4\">ortner@4\u00d74-experience.de<\/a><\/p>\n<p><b>Widerrufsfolgen<\/b><br \/>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcck zu gew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. K\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der \u00dcberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlie\u00dflich auf deren Pr\u00fcfung \u2013 wie sie Ihnen etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re \u2013 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. F\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung m\u00fcssen Sie keinen Wertersatz leisten.\u2028Paketversandf\u00e4hige Sachen sind auf unsere Gefahr und Kosten zur\u00fcckzusenden. Nicht paketversandf\u00e4hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung oder der Sache, f\u00fcr uns mit deren Empfang.<br \/>Ende der Widerrufsbelehrung<\/p>\n<p><b>19.Gerichtsstand<\/b><br \/>Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Reiseveranstalters ma\u00dfgebend.<br \/>Alle von mir durchgef\u00fchrten Reisen sind Abenteuer-Reisen und Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige Veranstaltungen mit Abenteuer-Charakter.\u2028Es besteht immer die M\u00f6glichkeit, das durch eigenverschuldete und oder fremdverschuldete Unf\u00e4lle, Schaden am Leib und Leben der Teilnehmer entsteht.\u2028Fahrzeugsch\u00e4den oder der Totalverlust eines Fahrzeuges sind bei Abenteuerreisen mit Expeditionscharakter nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Reisesicherungsschein wird erstellt.<\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;1_3&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_gallery gallery_ids=&#8220;1061,468,1068,864,860,867,1063,1002,693,697&#8243; posts_number=&#8220;10&#8243; show_title_and_caption=&#8220;off&#8220; show_pagination=&#8220;off&#8220; _builder_version=&#8220;4.23.1&#8243; 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